Deutsche SZA Abfertigungen
Das SZA-Verfahren der RELATRA AG gewinnt zunehmend an Bedeutung und Beliebtheit. Deshalb ist es uns ein grosses Anliegen, dieses spezielle Deutsche Einfuhrabfertigungsverfahren allen Interessenten etwas näher zu erläutern.
Vorteile
Das Sammelzollverfahren hat klare Vorteile:
- unabhängig vom Spediteur oder Frachtführer, mit dem die Waren exportiert werden
- schnelle, reibungslose und günstige Zollabfertigung
- Zollabfertigung bei allen Deutschen Binnen- und Grenzzollämtern
- keine unnötigen oder störenden Rückfragen seitens der Zollbehörden
- die RELATRA AG als Partner ist der Vertreter gegenüber den Zollbehörden
- Sammelabrechnung
- fremdes oder eigenes Aufschubkonto möglich
- bei fremdem Aufschubkonto ist keine Bürgschaft erforderlich
Dies sind Vorteile, die Sie sich unbedingt zu Nutzen machen sollten - bevor es andere tun!
Wer ist der Bewilligungsinhaber?
Der Bewilligungsinhaber ist die RELATRA AG.
Wer ist gegenüber dem Deutschen Zoll verantwortlich und wer zahlt die Einfuhrabgaben?
Gegenüber dem Deutschen Zoll ist ausschliesslich die RELATRA AG verantwortlich und zahlt auch die Einfuhrabgaben. Andere Aufschubkonten können in diesem Verfahren ebenfalls berücksichtigt werden. Bei Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich den Zoll- und Eustabgaben wird die RELATRA AG die notwendigen Abklärungen mit den Deutschen Zollbehörden für Sie erledigen.
Welche Waren können mit dem SZA-Verfahren abgefertigt werden?
Zum SZA-Verfahren sind folgende Warenkapitel zugelassen: Kapitel 25-97 des Deutschen Gebrauchszolltarifes (DGebrZT). Die Waren müssen in den freien Verkehr überführt werden (auch nach passiver Veredlung). Das SZA-Verfahren ist auch für EU-Zollabfertigungen möglich.
Welche Abfertigungszollstellen sind im SZA-Verfahren zugelassen und zu welchen Abfertigungszeiten kann abgefertigt werden?
Ab dem 1. August 2003 können die Abfertigungen bei allen Deutschen Zollämtern (Grenz- und Binnenzollämter)zu normalen Oeffnungszeiten ohne vorherige Freiabgabe durch die Deutschen Zollbehörden erfolgen. Die Abfertigungszeiten sind jedoch nicht bei allen Deutschen Zollämtern gleich. In Basel Weil Autobahn bestehen auf alle Fälle verlängerte Oeffnungszeiten und auch die Möglichkeit bei erledigter Vorabfertigung später noch die Grenze passieren zu können.
Wer kann dieses SZA-Verfahren anwenden?
Je nach Bedürfnis können dies CH-Exportfirmen, Spediteure, Frachtführer oder D-Einführer/D-Empfänger sein.
Wie ist der Ablauf und was geschieht an der Grenze?
Nach Absprache mit der RELATRA AG erhält der CH-Absender, Spediteur oder Frachtführer die Genehmigung auf den Exportrechnungen einen speziellen EDV-Vermerk anzubringen oder die RELATRA AG händigt einen entsprechenden Gummistempel aus. Der Gummistempel ist dann jeweils auf die Exportrechnungen aufzudrucken und handschriftlich auszufüllen. Der RELATRA AG sind die Exportrechnungen entweder einzeln per Fax oder dann periodisch gesammelt in einem Briefcouvert zuzustellen. Der CH-Absender, der Spediteur oder der Frachtführer muss die Adressen der DT-Empfänger vorher bekanntgeben, weil die RELATRA AG die Bonität dieser Empfänger vorab prüfen will. SZA-Abfertigungen dürfen nur für DT-Empfänger getätigt werden, wo die RELATRA AG bereits die Bonität geprüft und für i.O. befunden hat. In allen anderen Fällen haftet der Absender für die Deutschen Zoll- und EUST-Abgaben. CH-Absender, welche viele Exportsendungen nach Deutschland haben, sollten die Exporte nach Deutschland fortlaufend nummerieren, damit die Kontrolle einfacher wird. Es ist ausserdem wichtig, dass pro Tarifnummer auch die einzelnen Gewichte und Werte in der Rechnung erkennbar sind, damit im Nachhinein keine Fragen gestellt werden müssen. Hilfreich ist auch das Mitschicken oder -faxen von CH-Ausfuhrdeklarationen oder VAR(vereinfachte Ausfuhr)-Anmeldungen, wobei auch die Grenzübergangsstelle bzw. die Abfertigungszollstelle und das Fahrzeugkennzeichen erwähnt sein sollten. Bei Komplettsendungen ist es ratsam, wenn der CH-Absender schon den Warenausweis für den Grenzübertritt ausfüllt. Der Fahrer spart sich somit auch den Gang zum Grenzspediteur und spart damit Zeit und Geld. Nach erfolgter Schweizer Ausfuhrabfertigung beim CH-Zoll übergibt der Fahrer dem DT-Zoll die Rechnung zweifach (jeweils mit dem entsprechenden SZA-Vermerk), evtl. die EUR1 und den Warenausweis. Der Deutsche Zoll behält 1. Exemplar am Zollamt und das 2. Exemplar wird an das Hauptzollamt Singen geschickt. Alle Rechnungen werden mit einer Registrier-Nummer gekennzeichnet und werden schliesslich regelmässig von der RELATRA AG zentral abgeholt.
Was macht die RELATRA AG nachher?
Alle 10 Tage werden sämtliche Anmeldungen von der RELATRA AG abgeholt und mit den uns per Post oder per Fax gemeldeten Exportverzollungen verglichen. Die RELATRA AG Deklaranten deklarieren anschliessend die Exportsendungen aufgrund der Registrier-Nummern und den Exportrechnungen. Alle diese Tätigkeiten werden per Computer erledigt.
Nach erfolgter Prüfung durch die Deutschen Zollbehörden erhält die RELATRA AG einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Beleg. Dieser wird zusammen mit unserer Rechnung dem Kunden zugeschickt.
Wie rechnet die RELATRA AG die Leistungen an die Kunden ab?
Die RELATRA AG rechnet je nach Frankatur ab. Die Verzollungspreise für SZA-Verzollungen sind abhängig vom monatlichen Aufkommen, sind jedoch auf alle Fälle billiger als normale Einfuhrverzollungen. Nennen Sie uns die Sendungsanzahl und verlangen Sie von uns ein verbindliches Angebot!
Welche anderen Zollverfahren könnten den Grenzübertritt CH-DT noch beschleunigen?
- Idealerweise empfehlen wir folgende zwei CH-Verfahren:
- vereinfachte CH-Ausfuhr (erspart die CH-Ausfuhrdeklaration)
- vereinfachte Ursprungsregelung ( erspart das Erstellen der EUR1)
- zugelassener CH-Versender mit Transitsendungen zwischen 5-22 Uhr
Gerne erteilen wir Ihnen auch dazu weitere Informationen.
Wer beantwortet noch offene Fragen zum Thema RELATRA AG-SZA-Verfahren?
Zusätzliche Fragen zum Thema SZA-Verfahren beantwortet Ihnen Hr. M. Fässler gerne. Rufen Sie uns unter Tel.Nr. +41 (0)71 677 41 41 an. Wir sind für Sie da!