Spezialabfertigungen der Relatra AG Kreuzlingen und Weinfelden

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Spezialabfertigungen

Zu den Spezialabfertigungen zählen wir:

  • Freipassabfertigung
  • Freipasslöschung
  • Verwendungsschein

Alle diese Zollabfertigungsverfahren werden häufig dann angewendet, wenn Handelswaren aus Drittländern vorübergehend in die Schweiz oder nach Deutschland und umgekehrt abgefertigt werden müssen.

Der Vorteil von diesen Zollabfertigungsverfahren liegt darin, dass zwar die Zoll- und zum Teil auch die Steuerabgaben verauslagt werden müssen, doch bei ordentlicher Rücksendung der Handelswaren werden diese Zollabgaben wieder zurückerstattet.

  • Bei diesen Zollabfertigungensverfahren ist es notwendig, die Handelswaren genau zu identifizieren:
  • bei Pferden mittels Signalement
  • bei Fahrzeugen mittels Fahrgestell- und Typennummern
  • bei Maschinen mittels Gerätedaten und Seriennummern
  • bei wertvollen Gegenständen mittels Fotos
  • etc.

Aus obigem Grund werden diese Handelswaren praktisch immer von den Zollbehörden kontrolliert.

Wenn Sie Zweifel haben oder unsicher sind, dann rufen Sie uns unter Tel. Nr. +41 (0)71 677 41 41 an. Wir sind für Sie da!