Transitabfertigungen
Zu den Transitabfertigungen gehören alle Zollabfertigungsverfahren, mit denen Handelswaren unverzollt versandt werden können.
Transitschein T1/T2
Dieses Transitdokument wird im Strassenverkehr verwendet. T2-Waren sind Waren aus der Europäischen Union und T1-Waren aus Drittländern oder auch aus der Schweiz.
Nationaler Geleitschein Schweiz
Der nationale Geleitschein wird angewendet, wenn eine normale DT-Ausfuhrabfertigung vorausging und die Handelswaren nicht gleich an der Schweizer Grenze verzollt werden dürfen, sondern im Transit zum Schweizer Empfänger versandt werden müssen.
Kontrollgeleitschein oder CIM
Sowohl der Kontrollgeleitschein als auch der CIM sind Bahntransitpapiere. Beide Verfahren sind eher von untergeordneter Bedeutung.
Vereinfachter Geleitschein
Dieses Verfahren wenden wir bei den Zollverfahren für den zugelassenen Empfänger bzw. Versender an. Es handelt sich dabei entweder um einen einfachen Stempelaufdruck oder um eine EDV-Liste.