Glossar
Unser Ziel ist es, Ihnen die Fachbegriffe der Verzollungsbranche etwas näher zu bringen. Ob Fachspezialist oder nicht, dieses Glossar soll Ihnen helfen, Fachtexte besser zu verstehen. Die Titel sind alphabetisch sortiert.
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Absender
Der Absender ist derjenige, der eine Ware zu versenden hat.
Aufschubkonto
Ein Aufschubkonto gibt es beim Deutschen Zoll. Es ist eine Art Belastungskonto, auf dem der Deutsche Zoll entweder nur die Einfuhrumsatzsteuer oder auch den Einfuhrzoll laufend belastet.
Aufschubkonto BIN-Nummer
Die Aufschubkonto-BIN-Nummer wird benötigt, wenn das Aufschubkonto im Atlas-Verzollungssystem verwendet werden soll.
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist dereinige, der einen Transport- bzw. Verzollungsauftrag auslöst.
Ausfuhrabfertigung
Bei der Ausfuhrabfertigung wird mittels einer Abmeldung (z.B. CH-Ausfuhrdeklaration oder D-Ausfuhrerklärung) eine Ware aus einem Wirtschaftsraum abgemeldet. Vorwiegend bei landwirtschaftlichen Produkten ist damit gleichzeitig ein Rückerstattungsantrag (z.B. für Zucker oder Alkohol) verbunden.
Ausfuhrdeklaration
Die Ausfuhrdeklaration gibt es beim Schweizer Zoll - siehe auch Ausfuhrabfertigung.
Ausfuhrdeklaration Detailliste
Werden bei der Schweizer Ausfuhrabfertigung mehrere Zolltarifpositionen deklariert, so wird dafür eine Detailliste verwendet.
Ausfuhrerklärung
Die Ausfuhrerklärung gibt es beim Deutschen Zoll - siehe auch Ausfuhrabfertigung. Sie ist erforderlich für Ausfuhrsendungen ab EUR 1000 oder 1000 kg. Ab EUR 3000.00 muss die Ausfuhrerklärung vom zuständigen Binnenzollamt vorgeprüft werden. Die Wertgrenze gilt pro Versender dessen Waren auf einem LKW geladen sind. Bei mehreren Sendungen auf dem gleichen Lastwagen, wobei der Wert pro Sendung unter EUR 3000.00 liegt, jedoch der Gesamtwert über EUR 3000.00 ist, muss auch vorgeprüft werden.
Ausfuhrfreipass
Den Ausfuhrfreipass gibt es beim Schweizer Zoll. Damit können Waren mit Ursprung in Drittländern vorübergehend ausgeführt und später abgabenfrei wieder eingeführt werden.
Atlas
Atlas ist das neue Deutsche Verzollungssystem, welches das Douane System endgültig am 1.12.2001 abgelöst hat. Das Atlas System kennt sowohl die Benutzer- wie auch die Teilnehmereingabe. Unter der Benutzereingabe wird die Datenerfassung durch einen Deutschen Zollbeamten und unter der Teilnehmereingabe die Datenerfassung durch einen Spediteur oder Zollagenten verstanden. Bei beiden Methoden werden schliesslich die Daten der Deutschen Zollverwaltung übermittelt und geprüft. Bleibt die Datenprüfung ohne Beanstandung, erfolgt die Freigabe. Unmittelbar nach der Freigabe kann der Steuerbescheid gedruckt werden.
Bonität
Der Begriff Bonität entspricht dem Wort Zahlungsfähigkeit. Die Bonität unserer Kunden wird regelmässig überprüft. Auch diese Massnahme gibt uns leider keinen absoluten Schutz vor Debitorverlusten.
Bürgschaft
Bürgschaften werden von den Zollverwaltungen vorwiegend für Aufschubkonten, ZAZ-Konten und für Transitverfahren verlangt. Diese Bürgschaften werden bei Banken oder Versicherungen beantragt und bei den Zollverwaltungen hinterlegt.
Einfuhrabfertigung
Bei der Einfuhrabfertigung wird mittels einer Anmeldung (z.B. CH-Einfuhrdeklaration oder D-Einfuhrzollantrag) eine Ware in einem Wirtschaftsraum angemeldet.
Einfuhrdeklaration
Die Einfuhrdeklaration gibt es beim Schweizer Zoll - siehe auch Einfuhrabfertigung.
Einführer
Diesen Begriff gibt es beim Deutschen Einfuhrzollantrag. Damit ist derjenige gemeint, auf dessen Name die Ware eingeführt wird. In vielen Fällen ist es der Empfänger, kann aber auch ein Importeur (z.B. ein Zwischenhändler) sein.
Einfuhrfreipass
Den Einfuhrfreipass gibt es beim Schweizer Zoll. Damit können Waren mit Ursprung in Drittländern vorübergehend eingeführt werden, wobei die Einfuhrabgaben in der Regel nur verbürgt und nur selten hinterlegt oder sogar bar bezahlt werden müssen.
Einfuhrliste
Der Begriff Einfuhrliste steht für eine Schweizer Einfuhrdeklaration mit Zollmodell 90 Einfuhr.
Einfuhrzollantrag
Der Begriff Einfuhrzollantrag steht für das Einfuhranmeldedokument beim Deutschen Zoll.
Empfänger
Im Gegensatz zum Einführer ist dies der tatsächliche Warenempfänger.
Ermächtigter Exporteur
Der "ermächtigte Exporteur" von Ursprungswaren (gemäss Freihandelsabkommen) bringt Ursprungsnachweise z.B. auf der Rechnung an, ohne diese vorher dem Zoll vorzulegen. Der ermächtigte Exporteur kann ohne wertmässige Beschränkung die Ursprungserklärung auf der Rechnung anbringen. Das Ausstellen von Warenverkehrsbescheinigungen (EUR1) entfällt.
Geleitschein
Beim Schweizer Zoll gibt es den Geleitschein, welcher ein nationales Transitdokument bezeichnet.
Grenze
Bei den Grenzen sind die Zollgrenzen nicht zu verwechseln mit den politischen Grenzen. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, stellt die Schweiz heute eine Insel dar, weil sie von der EG komplett umgeben ist. Das bedeutet, dass alle Waren, die in die Schweiz oder aus der Schweiz versendet werden, an der Schweizer Zollgrenze zolltechnisch abgefertigt werden müssen.
Hinterlage
Beim Verwendungsschein, Einfuhrfreipass oder Geleitschein besteht die Möglichkeit, die Einfuhrabgaben auch zu hinterlegen. Eine Hinterlage erfolgt entweder durch sofortige Abbuchung oder Barzahlung.
ID-Steuernummer
Die ID-Steuernummer wird von den EU-Finanzämtern erteilt und dient schliesslich der monatlichen oder quartalsweisen Abrechnung der Einfuhr- bzw. Mehrwertsteuer.
Importeur
siehe Notify
Kontrollgeleitschein
Beim Schweizer Zoll gibt es einen Kontrollgeleitschein, welcher ein nationales Bahn-Transitdokument bezeichnet.
Ladeliste
Wird Sammelgut im Transit versandt, so werden die einzelnen Sendungen auf einer Ladeliste notiert. Die Ladeliste wird am Transitdokument festgeklammert und von den Zollbehörden angestempelt.
Mehrwertsteuernummer
Die Mehrwertsteuernummer gibt es beim Schweizer Zoll und steht für eine 6 stellige Nummer, bestehend aus zwei 3-er Blöcken z.B. 123 456. Jede Firma, die eine solche Nummer hat, ist somit im Schweizer Mehrwertsteuerregister erfasst.
Notify
Ein Notify ist oft ein Zwischenhändler oder ein Importeur.
Proformarechnung
Da jede Ware, die über eine Grenze befördert wird, irgendwie angemeldet werden muss, sollte immer eine Handelsrechnung - mind. jedoch eine Proformarechnung vorgelegt werden. Die Proformarechnung wird meistens für Gratislieferungen oder Mustersendungen erstellt. Der ausgewiesene Wert sollte dem wirklichen Wert entsprechen.
Rechnungserklärung – ohne Bewilligung
Eine Rechnungserklärung ohne Bewilligung ist ein Ursprungsnachweis - siehe auch Untersprungsnachweis. Rechnungserklärungen müssen im Original mit Originalunterschrift den Zollbehörden vorgelegt werden und gelten nur für Sendungen mit einem Gesamtwert bis EUR 6000.00 oder CHF 10300.00. Die Wertgrenze gilt pro Handelsrechnung. Eine Rechnungserklärung führt beim Importland dazu, dass entweder gar kein Einfuhrzoll oder nur ein reduzierter Einfuhrzoll erhoben wird. Bei der Ausstellung einer Rechnungserklärung sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Die unrechtmässige Ausstellung einer Rechnungserklärung führt zu einem Strafverfahren.
Rechnungserklärung – mit Bewilligung
Eine Rechnungserklärung mit Bewilligung einer Zollbehörde muss nicht Original unterschrieben werden. Es genügt die Angabe der Bewilligungsnummer, der Bewilliungsbehörde und des Datums nach dem Text der Rechnungserklärung. Eine Rechnungserklärung führt beim Importland dazu, dass entweder gar kein Einfuhrzoll oder nur ein reduzierter Einfuhrzoll erhoben wird. Bei der Ausstellung einer Rechnungserklärung sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Die unrechtmässige Ausstellung einer Rechnungserklärung führt zu einem Strafverfahren.
Sammelzollanmeldung
Eine Sammelzollanmeldung ist eine vereinfachte Deutsche Einfuhrabfertigung.
Selbstverzoller
Selbstverzoller sind in der Regel grössere Firmen oder sogar Konzerne, die eine eigene Zollabwicklungsabteilung haben und somit alle Sendungen im Transit angeliefert haben möchten.
Sendung im Sinne des Schweizer Zolles
Eine Sendung ist eine Ware, die von einem Absender an einen Empfänger versandt wird.
Spediteur
Ein Spediteur vermittelt und organisiert Transporte. Die Grenzen zwischen Spediteur und Transporteur sind fliessend.
Transitpapier
Bei den Transitpapieren gibt es, je nach Verkehrsmittel, verschiedene Möglichkeiten:
- im Strassenverkehr: u.a. Transitschein T1/T2, nationaler Geleitschein
- im Bahnverkehr: u.a. CIM, Kontrollgeleitschein
Transporteur
Im Gegensatz zum Spediteur ist der Transporter derjenige, der eine Ware physisch von A nach B transportiert.
Unterstellungserklärung
Diese Erklärung benötigt die Schweizer Zollverwaltung bei sogenannten Dreiecksgeschäften (Absender A, Zwischenhändler B, Empfänger C), damit die Einfuhrzollabfertigung mit dem Namen und der MWST-Nr. des Importeurs vorgenommen werden kann. Im schlimmsten Fall kann es sonst vorkommen, dass weder der Importeur noch der Empfänger die Vorsteuer (Einfuhrsteuer) geltend machen kann - siehe auch unter Links Schweizer Zollverwaltung Dreiecksgeschäfte.
Ursprungserklärung
siehe Rechnungserklärung
Ursprungsnachweis
Es gibt verschiedene Formen von Ursprungsnachweisen: Rechnungserklärung auf der Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR 1, Allgemeines Präferenzsystem (APS) Form. A etc. Alle diese Ursprungsnachweise führen beim Importland dazu, dass entweder gar kein Zoll oder nur ein ermässigter Zoll zu bezahlen ist. Die unrechtmässige Ausstellung eines Ursprungsnachweises führt zu einem Strafverfahren.
Vereinfachtes Ausfuhrverfahren VAR
Die vereinfachte Ausfuhrregelung ermöglicht es, anstelle von Ausfuhrdeklarationen lediglich die handelsüblichen Fakturen oder Lieferscheine zu verwenden. Am Monatsende werden diese Belege in Form einer Ausfuhrliste und einem Datenträger (Diskette) oder via Internet dem Zoll übermittelt.
Vereinfachte Ausfuhrregelung (Kombinierte Regelung)
Diese Regelung umfasst das vereinfachte Verfahren zur Ausstellung von Ursprungsnachweisen sowie zusätzlich das vereinfachte Verfahren für die Zollbehandlung bei der Ausfuhr.
Versender
Der Versender kann mit dem Absender gleichgesetzt werden.
Verwendungsschein
Den Verwendungsschein gibt es beim Deutschen Zoll. Damit können Waren mit Ursprung in Drittländern vorübergehend eingeführt werden, wobei die Einfuhrabgaben in der Regel nur verbürgt und nur selten hinterlegt oder sogar bar bezahlt werden müssen.
Vorlage
Wenn der Kunde nicht über ein eigenes Aufschubkonto bzw. ZAZ-Konto verfügt, so tritt der Spediteur oder der Zollagent für die Einfuhrabgaben in Vorlage.
Warenverkehrsbescheinigung
Die Warenverkehrsbescheinigung ist eine Form des Ursprungnachweises. Der Begriff EUR 1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 wird dafür ebenfalls häufig verwendet. Eine Warenverkehrsbescheinigung ist ab einem Rechnungswert von EUR 6000.00 oder CHF 10300.00 erforderlich und muss bei Sendungen von Deutschland in die Schweiz vom zuständigen, deutschen Binnenzollamt und bei Sendungen von der Schweiz nach Deutschland vom Schweizer Ausfuhrgrenzzollamt (in gewissen Fällen auch vom Schweizer Binnenzollamt) abgestempelt werden. Eine Warenverkehrsbescheinigung führt beim Importland dazu, dass entweder gar kein Einfuhrzoll oder nur ein reduzierter Einfuhrzoll erhoben wird. Bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Die unrechtmässige Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung führt zu einem Strafverfahren.
ZAZ-Konto
Das ZAZ-Konto gibt es beim Schweizer Zoll und ist vergleichbar mit dem Deutschen Aufschubkonto. Auf dem ZAZ-Konto kann je nach dem Zoll oder Mehrwertsteuer belastet werden.
Zollmodell 90 Einfuhr und Ausfuhr
Die Schweizer Zollbehörden kennen nun schon lange das System 90. Dabei werden die Deklarationen vom Spediteur oder vom Zollagenten erfasst und elektonisch übermittelt. Nach wenigen Minuten erfolgt die elektronische Freigabe der Sendung. Heute werden die Systeme Zollmodell 90 Einfuhr und Ausfuhr angewendet. Beide Systeme erfreuen sich grosser Beliebtheit.
Zollnummer
Alle Deutschen Firmen und zusätzlich alle nicht Deutschen Firmen, welche versteuert nach Deutschland liefern, benötigen ab dem 1.1.2004 zwingend eine eigene Zollnummer. Die Zollnummer ist auf allen Zollanmeldungen anzugeben. In der Regel ist es eine 7-stellige Zahl. Die Zollnummer darf nicht mit der Steuer-ID Nummer verwechselt werden.