Incoterms

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Incoterms 2000

Die Incoterms dienen der Auslegung von Handelsklauseln um die Durchführung des internationalen Handels zu erleichtern und die Gefahr von Missverständnissen zwischen Verkäufer und Käufer zu verringern. Die Incoterms regeln ausschliesslich das Verhältnis zwischen diesen Partnern in bestimmten Punkten des Kaufvertrages, wobei die Nennung der verwendeten Fassung grundsätzlich empfohlen wird. In einigen Klauseln wird das Thema Versicherung direkt in den Incoterms angesprochen, in der Mehrzahl nicht.

Legende

Verkäufer V
Käufer K
Abholklausel  
Haupttransport von Verkäufer nicht bezahlt  
Haupttransport vom Verkäufer bezahlt  
Ankunftsklauseln  

Incoterms

 kurze
Beschreibung
Export ImportTransport-
vertrag
LieferortGefahr-
übergang
V –> K
Kosten-
übergang
V –> K
Transport-
versicherung
V
EXW ab Werk K K K Werk des V Lieferort    
FCA frei Frachtführer V K K Ort der
Übergabe
an den
Frachtführer
Lieferort    
FAS frei Längseite
Schiff
V K K Längsseite
Schiff im
Verschiffungshafen
Lieferort    
FOB frei on Bord V K K Schiff im
Verschiffungshafen
Schiffsreling    
CFR Kosten und
Fracht
V K V Schiff im
Verschiffungshafen
Schiffsreling    
CIF Kosten,
Versicherung,
Fracht
V K V Schiff im
Verschiffungshafen
Schiffsreling   Mindest-
deckung
CPT frachtfrei V K V Ort der Übergabe
an den 1. Frachtführer
Lieferort    
CIP frachtfrei versichert V K V

Ort der Übergabe
an den 1. Frachtführer

Lieferort   Mindest-
deckung
DAF geliefert Grenze V K V

Bestimmungsort
an der Grenze

Bestimmungs-
ort

Bestimmungs-
ort

 
DES geliefert
ab Schiff
V K V Schiff im
Bestimmungshafen
Schiff im
Bestimmungs-
hafen
Schiff im
Bestimmungs-
hafen
 
DEQ geliefert
ab Kai (verzollt)
V K V Kai des
Bestimmungshafens
Kai des
Bestimmungs-
hafens
Kai des
Bestimmungs-
hafens
 
DDU geliefert unverzollt V K V Bestimmungsort Bestimmungs-
ort
Bestimmungs-
ort
 
DDP geliefert verzollt V V V Bestimmungsort Bestimmungs-
ort
Bestimmungs-
ort
 

Erläuterungen

Ausfuhr (Export): Uebernahme der Kosten der Ausfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Exportland

Einfuhr (Import): Uebernahme der Kosten der Einfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland.

Durchfuhr: Uebernahme der Kosten der Durchfuhr und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland.

Transport: Der Vertragspartner, der für den Abschluss des Transportvertrages und für Kosten des ordnungsgemässen Transportes bis zum Ort des Kostenüberganges verantwortlich ist.

Lieferort: Ort, an dem der Verkäufer zu liefern hat (genaue Bestimmung).

Gefahrenübergang: Uebergang des Risikos vom Verkäufer auf den Käufer.

Kostenübergang: Ort, an dem die Kosten vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.

Transportversicherung: Bei den Klauseln CIF und CIP muss der Verkäufer auf eigene Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung im Umfang der Mindestdeckung des Institut Cargo Clauses abschliessen. Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10 % (d.h.110 %) decken und in deer Währung des Kaufvertrages abgeschlossen werden.